Kauf, Recht & Grundbuch

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auch: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt das Finanzamt aus, sobald du die Grunderwerbsteuer bezahlt hast. Erst dann darf das Grundbuchamt dich als neuen Eigentümer eintragen. Sie ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Eigentum.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
  2. Wie läuft das ab?
  3. Warum ist das wichtig für dich?
  4. Häufige Verzögerungen
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung und Finanzierung der Grunderwerbsteuer
  6. Sonderfälle
  7. Wie erkenne ich, ob sie vorliegt?
  8. Das Wichtigste auf einen Blick
  9. Häufige Fragen

Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Beim Kauf einer Immobilie möchte der Staat sicherstellen, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wird. Deshalb darf das Grundbuchamt einen neuen Eigentümer erst eintragen, wenn das Finanzamt bestätigt hat, dass steuerlich keine Bedenken bestehen. Diese Bestätigung heißt Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Sie ist eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch – ohne sie bleibt der Verkäufer rechtlich Eigentümer, auch wenn du längst gezahlt hast und eingezogen bist.

Wie läuft das ab?

  1. Notartermin: Der Kaufvertrag wird beurkundet.
  2. Anzeige an das Finanzamt: Der Notar meldet den Kauf innerhalb kurzer Frist an das zuständige Finanzamt.
  3. Steuerbescheid: Das Finanzamt schickt dir den Grunderwerbsteuerbescheid.
  4. Zahlung: Du zahlst die Grunderwerbsteuer – in NRW 6,5 % des Kaufpreises – innerhalb der Frist.
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung: Das Finanzamt stellt sie aus und schickt sie an den Notar.
  6. Eigentumsumschreibung: Der Notar beantragt die Umschreibung, sobald auch der Kaufpreis bezahlt ist.

Warum ist das wichtig für dich?

Solange die Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlt, kann die Eigentumsumschreibung nicht erfolgen. Das kann Folgen haben:

  • Du bist noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
  • Die Grundschuld deiner Bank rückt eventuell noch nicht in den vorgesehenen Rang.
  • Manche Behörden oder Versorger verlangen einen Eigentumsnachweis.

Deine Rechte sind durch die Auflassungsvormerkung zwar gesichert, trotzdem solltest du die Grunderwerbsteuer zügig zahlen.

Häufige Verzögerungen

  • Steuerbescheid übersehen: Er kommt per Post, oft wenige Wochen nach dem Notartermin.
  • Zahlung falsch zugeordnet: Immer das Kassenzeichen bzw. die Steuernummer angeben.
  • Bearbeitungszeiten beim Finanzamt: Vor allem zum Jahresende.
  • Rückfragen: Etwa zur Aufteilung beweglicher Gegenstände im Kaufvertrag.

Unser Tipp
Plane die Grunderwerbsteuer fest ein und halte das Geld bereit, bevor der Bescheid kommt. Wird sie mitfinanziert, klären wir mit der Bank vorab, wie die Zahlung abgewickelt wird – damit die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht auf sich warten lässt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung und Finanzierung der Grunderwerbsteuer

Wird die Grunderwerbsteuer mitfinanziert, muss das Geld rechtzeitig verfügbar sein, wenn der Bescheid kommt – oft einige Wochen vor der Kaufpreisfälligkeit. Kläre mit der Bank, ob sie diesen Teil früher auszahlt oder ob du die Steuer aus Eigenkapital vorstreckst. Sonst kann es passieren, dass zwar der Kaufpreis gezahlt ist, die Eigentumsumschreibung aber wegen der fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung auf sich warten lässt.

Sonderfälle

Auch bei Schenkungen, Erbauseinandersetzungen oder Übertragungen zwischen Ehegatten prüft das Finanzamt den Vorgang und erteilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, selbst wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt. Bei manchen Vorgängen wie der Erbfolge ist keine Bescheinigung erforderlich, weil das Grundbuch nur berichtigt wird.

Wie erkenne ich, ob sie vorliegt?

Das Finanzamt schickt dir in der Regel keine eigene Mitteilung. Der Notar informiert dich über den Fortgang oder du erhältst die Eintragungsnachricht des Grundbuchamts, sobald die Umschreibung erfolgt ist.

faq:
F: Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht zahle?
A: Das Finanzamt mahnt und kann vollstrecken. Die Eigentumsumschreibung bleibt blockiert, bis die Steuer bezahlt ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer.
  • Ohne sie keine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.
  • Das Finanzamt schickt sie direkt an den Notar.
  • Grunderwerbsteuer zügig nach Erhalt des Bescheids zahlen.

Häufige Fragen: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Muss ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst beantragen?

Nein. Das Finanzamt schickt sie nach Zahlung der Grunderwerbsteuer in der Regel direkt an den Notar, der sie an das Grundbuchamt weiterleitet.

Wie lange dauert es bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Das hängt vom Finanzamt ab. Nach Zahlung der Steuer meist einige Tage bis wenige Wochen.

Brauche ich die Bescheinigung auch bei grunderwerbsteuerfreien Käufen?

Ja, auch dann prüft das Finanzamt den Vorgang und bestätigt die Unbedenklichkeit – etwa bei Käufen zwischen Eltern und Kindern.

Kann ich die Grunderwerbsteuer in Raten zahlen?

Grundsätzlich wird sie in einer Summe fällig. Eine Stundung ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag möglich.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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