Kurz erklärt
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und die Grundschuld, berät beide Seiten neutral und kümmert sich um die Eintragungen im Grundbuch. Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag liegen zusammen meist bei etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
Inhalt dieses Artikels
Was macht der Notar beim Immobilienkauf?
In Deutschland müssen Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden. Der Notar ist dabei ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und beide Seiten verstehen, was sie unterschreiben.
Die Aufgaben im Überblick
Vor dem Termin
- Einsicht ins Grundbuch
- Erstellung des Kaufvertragsentwurfs
- Versand des Entwurfs an die Beteiligten – bei Verbrauchern in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin
Beim Termin
- Vorlesen und Erläutern des gesamten Vertrags
- Belehrung über rechtliche Folgen
- Beurkundung der Unterschriften
- meist direkt im Anschluss: Beurkundung der Grundschuld für deine Bank
Nach dem Termin
- Beantragung der Auflassungsvormerkung
- Einholung von Genehmigungen und des Vorkaufsrechtsverzichts der Gemeinde
- Einholung der Löschungsunterlagen für alte Grundschulden
- Versand der Fälligkeitsmitteilung
- Anzeige des Kaufs beim Finanzamt (Grunderwerbsteuer)
- Beantragung der Eigentumsumschreibung nach Kaufpreiszahlung
- Beantragung der Löschung nicht übernommener Belastungen
Was kostet der Notar?
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Kaufpreis bzw. Geschäftswert ab. Als Faustregel gilt:
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Notar für Kaufvertrag und Abwicklung | ca. 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises |
| Grundbuchamt für Vormerkung und Umschreibung | ca. 0,5 % |
| Notar und Grundbuch für die Grundschuld | ca. 0,4 bis 0,6 % der Grundschuldsumme |
Die Kosten trägt üblicherweise der Käufer. Löschungskosten für Belastungen des Verkäufers trägt meist der Verkäufer.
So bereitest du dich auf den Notartermin vor
- Finanzierung sichern: Die Kreditzusage sollte vorliegen.
- Entwurf lesen: Markiere Fragen und Unklarheiten.
- Absprachen prüfen: Stehen Übergabetermin, Einbauküche oder Reparaturen im Vertrag?
- Ausweis mitbringen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Steuer-ID bereithalten: Sie wird für die Anzeige beim Finanzamt benötigt.
- Grundschuldunterlagen: Deine Bank schickt die Grundschuldbestellungsurkunde direkt an den Notar.
Unser Tipp
Gib dem Notar frühzeitig Bescheid, welche Bank finanziert, und sprich die Termine mit uns ab. Dann kann die Grundschuld direkt nach dem Kaufvertrag beurkundet werden – und die Auszahlung läuft ohne Verzögerung.
Notar und Grundschuld: ein Termin oder zwei?
Häufig wird die Grundschuld direkt im Anschluss an den Kaufvertrag im selben Termin beurkundet. Das spart Zeit und Wege. Voraussetzung ist, dass die Bank die Grundschuldbestellungsunterlagen rechtzeitig an den Notar geschickt hat. Klappt das nicht, gibt es einen zweiten Termin – oder du lässt die Grundschuld bei einem Notar in deiner Nähe beglaubigen. Wir stimmen diese Abläufe mit Bank und Notar ab, damit alles rechtzeitig vorliegt.
Fragen im Notartermin
Du darfst und sollst im Termin Fragen stellen. Der Notar erklärt dir gern einzelne Klauseln. Unterschreibe erst, wenn du alles verstanden hast.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Notar beurkundet Kaufvertrag und Grundschuld und wickelt den Kauf ab.
- Er ist neutral und berät beide Seiten rechtlich.
- Die Kosten sind gesetzlich geregelt, meist trägt sie der Käufer.
- Finanzierung vor dem Notartermin sichern.
Häufige Fragen: Notar
Wer sucht den Notar aus?
In der Regel der Käufer, weil er die Kosten trägt. Oft schlägt der Verkäufer oder Makler einen Notar vor. Du kannst aber jeden Notar in Deutschland wählen.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert. Alle Notare müssen gleich abrechnen.
Berät mich der Notar auch zur Finanzierung?
Nein. Der Notar ist neutral und erklärt die rechtlichen Folgen des Vertrags. Ob der Preis angemessen ist oder die Finanzierung passt, prüft er nicht.
Muss ich persönlich zum Notartermin?
In der Regel ja. Alternativ kannst du dich vertreten lassen und die Erklärung später genehmigen. Das verursacht aber zusätzliche Kosten und Aufwand.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
