Kurz erklärt
Die Maklerprovision zahlst du, wenn ein Makler dir eine Immobilie erfolgreich vermittelt. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Ende 2020 in der Regel hälftig. In NRW sind je 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer üblich.
Inhalt dieses Artikels
Was ist die Maklerprovision?
Wer eine Immobilie über einen Makler kauft, zahlt ihm im Erfolgsfall eine Provision – auch Courtage genannt. Sie wird fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Der Teil, den der Käufer zahlt, wird als Außenprovision oder Käuferprovision bezeichnet.
Wie hoch ist die Provision?
Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei vereinbar. Es haben sich regional aber übliche Sätze etabliert. In Nordrhein-Westfalen sind es meist 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer für den Käufer und ebenso viel für den Verkäufer – zusammen also 7,14 %.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zahlst du als Käufer 14.280 Euro Provision.
Die Teilung der Maklerprovision seit 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher besondere Regeln:
- Doppelprovision: Wird der Makler für beide Seiten tätig, dürfen Käufer und Verkäufer nur zu gleichen Teilen zahlen.
- Abwälzung begrenzt: Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben – und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
- Textform: Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser müssen in Textform geschlossen werden.
Ziel der Regeln ist, dass Käufer nicht mehr die gesamte Provision allein tragen müssen.
Wann entsteht der Provisionsanspruch?
Damit der Makler eine Provision verlangen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es besteht ein Maklervertrag in Textform.
- Der Makler hat eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht.
- Es kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande.
- Zwischen Leistung und Kaufvertrag besteht ein ursächlicher Zusammenhang.
Kennst du die Immobilie schon vorher aus einer anderen Quelle, solltest du das dem Makler sofort mitteilen.
Maklerprovision und Finanzierung
Die Provision gehört zu den Kaufnebenkosten. Sie schafft keinen beleihbaren Gegenwert und sollte daher möglichst aus Eigenkapital bezahlt werden. Für Vermieter gehört sie zu den Anschaffungskosten und wird über die Abschreibung berücksichtigt.
Unser Tipp
Rechne die Maklerprovision bei jeder Besichtigung direkt mit ein – sie macht in NRW zusammen mit Grunderwerbsteuer und Notar schnell rund 12 % des Kaufpreises aus. Viele unserer Kundinnen und Kunden kommen über Makler zu uns; wir stimmen uns gern direkt ab, damit der Kauf zügig über die Bühne geht.
Provision beim Kauf von Mehrfamilienhäusern
Die gesetzliche Teilungsregel gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke oder Gewerbeobjekte. Hier ist die Provision frei verhandelbar.
faq:
F: Kann der Makler von beiden Seiten Provision verlangen?
A: Ja, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern aber nur in gleicher Höhe für Käufer und Verkäufer.
Das Wichtigste auf einen Blick
- In NRW sind für den Käufer meist 3,57 % inkl. MwSt. üblich.
- Seit Ende 2020 gilt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern der Grundsatz der Teilung.
- Die Provision wird nur bei erfolgreichem Kaufvertrag fällig.
- Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und sollte aus Eigenkapital kommen.
Häufige Fragen: Maklerprovision
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Grundsätzlich ja. In der Praxis lassen sich Makler bei gefragten Objekten selten darauf ein, bei hohen Kaufpreisen oder längerer Vermarktungsdauer ist aber manchmal Spielraum.
Wann muss ich die Provision zahlen?
In der Regel mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, musst du deinen Anteil nach den gesetzlichen Regeln erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat.
Gilt die Teilung auch für Mehrfamilienhäuser?
Nein. Die gesetzliche Teilungsregel gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser (inkl. Doppel- und Reihenhäuser mit höchstens einer Einliegerwohnung) beim Kauf durch Verbraucher.
Muss ich die Provision zahlen, wenn ich die Immobilie schon kannte?
Wenn du die Immobilie nachweislich schon vorher kanntest (Vorkenntnis), fehlt die Ursächlichkeit. Das solltest du dem Makler aber sofort mitteilen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
