Kurz erklärt
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schützt Käufer beim Kauf vom Bauträger. Sie legt fest, dass du nur Raten nach tatsächlichem Baufortschritt zahlst – maximal sieben Raten, die aus einem festen Schema von Bauabschnitten zusammengesetzt werden.
Inhalt dieses Artikels
Was ist die MaBV?
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine Verbraucherschutzverordnung. Sie regelt unter anderem, wann und in welcher Höhe ein Bauträger Zahlungen von Käufern verlangen darf. Der Grundgedanke: Du sollst nur für das zahlen, was bereits gebaut wurde. So ist dein Risiko begrenzt, falls der Bauträger in Schwierigkeiten gerät.
Der Zahlungsplan nach MaBV
Die MaBV legt Prozentsätze für bestimmte Bauabschnitte fest. Aus diesen Abschnitten werden höchstens sieben Raten gebildet. Vereinfacht:
| Bauabschnitt | Anteil am Kaufpreis |
|---|---|
| Beginn der Erdarbeiten | 30 % |
| Rohbaufertigstellung einschl. Zimmererarbeiten | 28 % |
| Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen | 5,6 % |
| Rohinstallation Heizung | 2,1 % |
| Rohinstallation Sanitär | 2,1 % |
| Rohinstallation Elektro | 2,1 % |
| Fenstereinbau einschl. Verglasung | 7,0 % |
| Innenputz (ohne Beiputzarbeiten) | 4,2 % |
| Estrich | 2,1 % |
| Fliesenarbeiten im Sanitärbereich | 2,8 % |
| Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe | 8,4 % |
| Fassadenarbeiten | 2,1 % |
| vollständige Fertigstellung | 3,5 % |
Die erste Rate (30 %) umfasst bei Erwerb eines Grundstücks auch den Grundstücksanteil. Bei Erbbaurechten gelten andere Werte.
Voraussetzungen für die erste Rate
Bevor der Bauträger überhaupt Geld verlangen darf, müssen unter anderem vorliegen:
- ein wirksamer Vertrag und alle erforderlichen Genehmigungen
- eine eingetragene Auflassungsvormerkung zu deinen Gunsten
- die Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers
- die Baugenehmigung bzw. Bestätigung, dass keine erforderlich ist
Was bedeutet das für deine Finanzierung?
Beim Bauträgerkauf zahlst du nicht auf einmal, sondern verteilt über die gesamte Bauzeit – oft ein bis zwei Jahre. Das hat Folgen:
- Teilauszahlungen: Deine Bank zahlt das Darlehen in Tranchen aus.
- Bereitstellungszinsen: Für nicht abgerufene Beträge können nach einer freien Zeit Bereitstellungszinsen anfallen.
- Eigenkapital zuerst: Meist wird zunächst dein Eigenkapital eingesetzt.
- Doppelbelastung: Während der Bauzeit zahlst du Zinsen auf bereits ausgezahlte Beträge und oft noch Miete.
Unser Tipp
Lass dir vom Bauträger einen voraussichtlichen Zeitplan für die Raten geben. Damit planen wir die bereitstellungszinsfreie Zeit und deine monatliche Belastung während der Bauphase realistisch – und vermeiden teure Überraschungen.
MaBV und Sicherheiten
Neben dem Zahlungsplan kennt die MaBV eine Alternative: Der Bauträger kann eine Bürgschaft stellen, die alle Vorauszahlungen absichert. Dann darf er Zahlungen auch abweichend vom Ratenplan verlangen. In der Praxis ist der Ratenplan aber der Normalfall. Zusätzlich muss der Bauträger bei Verbraucherverträgen eine Sicherheit von 5 % für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung leisten – oft über einen Einbehalt bei der ersten Rate.
Raten richtig prüfen
Bevor deine Bank eine Rate auszahlt, solltest du prüfen, ob der Bauabschnitt wirklich erreicht ist. Ein kurzer Baustellenbesuch oder die Bestätigung eines unabhängigen Sachverständigen gibt Sicherheit – denn einmal gezahlt, ist das Geld beim Bauträger.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die MaBV schützt Käufer beim Kauf vom Bauträger.
- Gezahlt wird in höchstens sieben Raten nach Baufortschritt.
- Vor der ersten Rate müssen Vormerkung, Freistellungserklärung und Genehmigungen vorliegen.
- Bereitstellungszinsen und Doppelbelastung in der Finanzierung einplanen.
Häufige Fragen: MaBV
Kann der Bauträger vom MaBV-Zahlungsplan abweichen?
Nur zu deinen Gunsten. Höhere oder frühere Zahlungen als nach MaBV zulässig sind grundsätzlich unwirksam. Alternativ kann der Bauträger eine Bürgschaft stellen, die alle Vorauszahlungen absichert.
Wer bestätigt den Baufortschritt?
Häufig der Bauträger selbst, teilweise mit Bestätigung eines Architekten oder Bauleiters. Deine Bank verlangt oft zusätzlich einen Bautenstandsbericht, bevor sie auszahlt.
Was passiert mit der letzten Rate?
Die letzte Rate wird erst nach vollständiger Fertigstellung fällig. Bei festgestellten Mängeln kannst du einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Was passiert, wenn der Bauträger eine Rate zu früh verlangt?
Zahlungen, die über den MaBV-Plan hinausgehen, sind grundsätzlich nicht geschuldet. Du solltest in diesem Fall nicht zahlen und rechtlichen Rat einholen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
