Kauf, Recht & Grundbuch

Grundbuchauszug

Auch: Grundbuchausdruck

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Ein Grundbuchauszug ist eine Kopie des aktuellen Grundbuchblatts einer Immobilie. Banken benötigen ihn für die Finanzierung. Als Kaufinteressent bekommst du ihn meist über den Verkäufer oder Makler, da du für eine eigene Anforderung ein berechtigtes Interesse nachweisen musst.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist ein Grundbuchauszug?
  2. Wer darf einen Auszug anfordern?
  3. Wo bekommst du ihn?
  4. So liest du den Grundbuchauszug
  5. Warnsignale
  6. Grundbuchauszug in der Baufinanzierung
  7. Einfacher oder beglaubigter Auszug?
  8. Das Wichtigste auf einen Blick
  9. Häufige Fragen

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug – amtlich „Ausdruck aus dem Grundbuch“ – gibt den aktuellen Inhalt des Grundbuchblatts einer Immobilie wieder. Er zeigt auf einen Blick, wer Eigentümer ist, welche Rechte Dritter bestehen und welche Grundschulden eingetragen sind.

Für Käufer und Banken ist er eines der wichtigsten Dokumente überhaupt. Ohne Grundbuchauszug gibt es keine Finanzierungszusage.

Wer darf einen Auszug anfordern?

Das Grundbuch ist nicht frei einsehbar. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt:

  • Eigentümer – immer.
  • Kaufinteressenten – in der Regel mit Vollmacht des Eigentümers oder wenn die Kaufverhandlungen schon weit fortgeschritten sind.
  • Gläubiger – etwa Banken, die eine Forderung haben.
  • Notare, Behörden und Gerichte – im Rahmen ihrer Aufgaben.

In der Praxis bekommst du den Auszug beim Kauf meist über den Verkäufer oder Makler.

Wo bekommst du ihn?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Für Eschweiler ist das Amtsgericht Eschweiler zuständig, für andere Orte in der Städteregion das jeweilige Amtsgericht. Den Antrag kannst du schriftlich, per E-Mail oder persönlich stellen. Alternativ kann ein Notar den Auszug abrufen.

So liest du den Grundbuchauszug

Teil Worauf du achten solltest
Bestandsverzeichnis Stimmen Flurstück, Größe und Lage mit dem Exposé überein? Bei Wohnungen: Miteigentumsanteil und Sondereigentum.
Abteilung I Ist der Verkäufer eingetragener Eigentümer? Gibt es mehrere Eigentümer, die alle zustimmen müssen?
Abteilung II Gibt es Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Vorkaufsrechte oder Vermerke wie Zwangsversteigerung?
Abteilung III Welche Grundschulden bestehen? Werden sie beim Kauf gelöscht?

Warnsignale

  • Der Verkäufer ist nicht als Eigentümer eingetragen (z. B. bei ungeklärtem Erbe).
  • In Abteilung II steht ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch.
  • Es gibt einen Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerk.
  • Grundschulden in Abteilung III sind höher als der Kaufpreis – dann muss geklärt sein, wie sie abgelöst werden.

Unser Tipp
Schick uns den Grundbuchauszug gleich zusammen mit dem Exposé. So können wir früh prüfen, ob Eintragungen die Finanzierung beeinflussen – und Rückfragen der Bank vermeiden, bevor sie entstehen.

Grundbuchauszug in der Baufinanzierung

Die Bank prüft anhand des Auszugs, ob sie ihre Grundschuld an der gewünschten Rangstelle eintragen kann und ob Belastungen den Wert mindern. Im Laufe der Kaufabwicklung holt der Notar mehrfach aktuelle Auszüge ein, um sicherzustellen, dass keine neuen Eintragungen dazugekommen sind.

Einfacher oder beglaubigter Auszug?

Für die Finanzierungsanfrage und die eigene Prüfung reicht ein einfacher Ausdruck. Einen amtlichen Ausdruck mit Beglaubigung brauchst du vor allem gegenüber Behörden, Gerichten oder im Ausland. Die Gebühren unterscheiden sich entsprechend. Wichtig ist bei beiden Varianten die Aktualität: Ein Auszug zeigt nur den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.

faq:
F: Kann ich online einsehen, wem ein Grundstück gehört?
A: Nein. Eigentümerdaten sind nicht öffentlich frei zugänglich, sondern nur bei berechtigtem Interesse über das Grundbuchamt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum, Lasten und Grundschulden.
  • Einsicht nur mit berechtigtem Interesse – Kaufinteressenten meist über den Verkäufer.
  • Ausgestellt vom Grundbuchamt beim Amtsgericht.
  • Unverzichtbar für jede Baufinanzierung.

Häufige Fragen: Grundbuchauszug

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug für die Bank sein?

Banken möchten meist einen Auszug, der nur wenige Wochen bis Monate alt ist. Im weiteren Verlauf holt sich die Bank bzw. der Notar ohnehin einen aktuellen Stand.

Ist ein beglaubigter Auszug nötig?

Für die Finanzierungsanfrage reicht meist ein einfacher Ausdruck. Beglaubigte Auszüge werden eher für Behörden oder Gerichtsverfahren benötigt.

Kann ich online einen Grundbuchauszug bestellen?

Das elektronische Grundbuch ist für Notare, Banken und Behörden online abrufbar. Privatpersonen beantragen den Auszug beim Grundbuchamt – schriftlich, per E-Mail oder vor Ort – oder lassen ihn über einen Notar abrufen.

Sehe ich im Grundbuchauszug auch Baulasten?

Nein. Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht. Dafür brauchst du einen separaten Auszug.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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