Kauf, Recht & Grundbuch

Fälligkeitsmitteilung

Auch: Kaufpreisfälligkeit, Fälligkeitsschreiben

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Mit der Fälligkeitsmitteilung informiert der Notar Käufer und Verkäufer, dass alle vertraglichen Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind – etwa die eingetragene Auflassungsvormerkung. Ab dann musst du bzw. deine Bank den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist zahlen.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist die Fälligkeitsmitteilung?
  2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  3. Was steht in der Fälligkeitsmitteilung?
  4. So läuft die Zahlung ab
  5. Was passiert bei verspäteter Zahlung?
  6. Eigenkapital zuerst?
  7. Typische Gründe für Verzögerungen
  8. Das Wichtigste auf einen Blick
  9. Häufige Fragen

Was ist die Fälligkeitsmitteilung?

Nach dem Notartermin passiert für Käufer scheinbar wochenlang nichts. Im Hintergrund arbeitet der Notar aber daran, dass alle Voraussetzungen für eine sichere Abwicklung erfüllt sind. Sobald das der Fall ist, verschickt er die Fälligkeitsmitteilung. Sie ist das Startsignal für die Kaufpreiszahlung.

Rechtlich wird der Kaufpreis erst mit dieser Mitteilung fällig. Vorher musst du nicht zahlen – und solltest es auch nicht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die genauen Bedingungen stehen im Kaufvertrag. Typisch sind:

  1. Eintragung der Auflassungsvormerkung zu deinen Gunsten im Grundbuch.
  2. Löschungsunterlagen für alte Grundschulden des Verkäufers liegen dem Notar vor – meist mit der Auflage, dass die Bank des Verkäufers einen Teil des Kaufpreises zur Ablösung erhält.
  3. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde bzw. Bestätigung, dass kein Vorkaufsrecht besteht.
  4. Genehmigungen, falls erforderlich, etwa bei Erbbaurechten die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder bei Eigentumswohnungen die Zustimmung des Verwalters.

Erst wenn alle Punkte erledigt sind, bestätigt der Notar die Fälligkeit.

Was steht in der Fälligkeitsmitteilung?

  • die Bestätigung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • der zu zahlende Betrag
  • die Zahlungsempfänger – oft teilweise die Bank des Verkäufers (zur Ablösung alter Kredite) und der Rest an den Verkäufer
  • die Zahlungsfrist
  • ggf. Hinweise zu Verzugszinsen

So läuft die Zahlung ab

  1. Du leitest die Fälligkeitsmitteilung sofort an deine Bank oder uns weiter.
  2. Die Bank prüft ihre Auszahlungsvoraussetzungen: Ist die Grundschuld beantragt oder eingetragen? Liegt der Nachweis der Wohngebäudeversicherung vor? Ist dein Eigenkapital eingesetzt?
  3. Du erteilst den Auszahlungsauftrag.
  4. Die Bank überweist die Beträge an die angegebenen Empfänger.
  5. Der Verkäufer bestätigt den Zahlungseingang beim Notar.
  6. Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung, sobald auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt.

Unser Tipp
Bereite die Auszahlung schon vor, bevor die Fälligkeitsmitteilung kommt: Wohngebäudeversicherung abschließen, Eigenkapital auf dem richtigen Konto bereitstellen und offene Unterlagen bei der Bank nachreichen. Dann kann die Zahlung innerhalb weniger Tage erfolgen – ganz ohne Stress.

Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Zahlst du nicht innerhalb der Frist, gerätst du in Verzug. Der Verkäufer kann dann Verzugszinsen verlangen und im schlimmsten Fall nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Deshalb ist es so wichtig, dass die Finanzierung vor dem Notartermin steht und alle Auszahlungsvoraussetzungen rechtzeitig erfüllt werden.

Eigenkapital zuerst?

Viele Banken verlangen, dass zunächst dein Eigenkapital eingesetzt wird, bevor das Darlehen ausgezahlt wird. Das bedeutet: Du überweist deinen Anteil selbst an die Empfänger, und die Bank zahlt den Rest. Kläre vorab mit der Bank, wie die Aufteilung genau erfolgen soll.

Typische Gründe für Verzögerungen

Häufig verzögert sich die Fälligkeit, weil die Bank des Verkäufers die Löschungsunterlagen spät schickt, die Gemeinde länger für die Vorkaufsrechtserklärung braucht oder bei Eigentumswohnungen die Verwalterzustimmung fehlt. Für dich bedeutet das nur, dass du später zahlst – plane deine Finanzierung aber mit ausreichend bereitstellungszinsfreier Zeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Fälligkeitsmitteilung ist das Startsignal für die Kaufpreiszahlung.
  • Voraussetzungen sind u. a. Auflassungsvormerkung und Löschungsunterlagen.
  • Die Zahlungsfrist beträgt meist zwei bis vier Wochen.
  • Auszahlungsvoraussetzungen der Bank frühzeitig erfüllen.

Häufige Fragen: Fälligkeitsmitteilung

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Fälligkeitsmitteilung?

Häufig vier bis acht Wochen, abhängig von Grundbuchamt, Gemeinde (Vorkaufsrecht) und der Bank des Verkäufers (Löschungsunterlagen). In Einzelfällen kann es länger dauern.

Wie viel Zeit habe ich nach der Fälligkeitsmitteilung?

Meist zwei bis vier Wochen, je nach Kaufvertrag. Zahlst du zu spät, können Verzugszinsen anfallen.

Was muss ich tun, wenn die Fälligkeitsmitteilung kommt?

Sie umgehend an deine Bank bzw. deinen Finanzierungsberater weiterleiten und den Auszahlungsauftrag erteilen. Die Bank prüft dann ihre eigenen Auszahlungsvoraussetzungen.

Kann ich früher zahlen als in der Fälligkeitsmitteilung angegeben?

Davon ist abzuraten. Erst mit der Fälligkeitsmitteilung ist sichergestellt, dass alle Voraussetzungen für eine sichere Zahlung erfüllt sind.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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