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Schlussrate

Auch: letzte Rate, Fertigstellungsrate

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Die Schlussrate ist die letzte Zahlung an den Bauträger bzw. das Bauunternehmen. Sie wird erst nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme fällig. Solange wesentliche Mängel offen sind, kannst du einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist die Schlussrate?
  2. Schlussrate beim Bauträgerkauf
  3. Schlussrate beim eigenen Hausbau
  4. Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln
  5. Schlussrate und Finanzierung
  6. Schlussrate beim Fertighaus
  7. Das Wichtigste auf einen Blick
  8. Häufige Fragen

Was ist die Schlussrate?

Beim Neubau zahlst du nicht auf einmal, sondern in Raten nach Baufortschritt. Die Schlussrate ist die letzte dieser Zahlungen. Sie wird fällig, wenn das Bauwerk vollständig fertiggestellt ist – also auch Restarbeiten wie Außenanlagen (sofern vereinbart) erledigt sind – und die Abnahme erfolgt ist.

Die Schlussrate ist für dich ein wichtiges Druckmittel: Solange sie nicht bezahlt ist, hat der Unternehmer ein großes Interesse daran, offene Punkte schnell zu erledigen.

Schlussrate beim Bauträgerkauf

Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gibt es zwei Raten am Ende:

  • Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe: 8,4 % des Kaufpreises
  • Vollständige Fertigstellung: 3,5 % des Kaufpreises

Wichtig: Bezugsfertig heißt nicht fertig. Oft sind beim Einzug noch Fassadenarbeiten oder Außenanlagen offen. Die letzte Rate wird erst fällig, wenn alles abgeschlossen ist.

Schlussrate beim eigenen Hausbau

Beim Bau mit einem Generalunternehmer oder Fertighausanbieter richtet sich die Schlussrate nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Achte darauf, dass die letzte Rate ausreichend hoch ist, um einen Anreiz zur Mängelbeseitigung zu bieten.

Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln

Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, kannst du einen Teil der Schlussrate zurückbehalten, bis sie beseitigt sind. Üblich ist das Doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Wichtig:

  • Mängel im Abnahmeprotokoll schriftlich festhalten.
  • Eine Frist zur Beseitigung setzen.
  • Den einbehaltenen Betrag nachvollziehbar begründen, am besten mit Einschätzung eines Sachverständigen.
  • Nach Beseitigung den Restbetrag zeitnah zahlen.

Schlussrate und Finanzierung

Die letzte Rate wird auch von deiner Bank ausgezahlt – meist nach Vorlage eines Nachweises über die Fertigstellung. Bis zur vollständigen Auszahlung können Bereitstellungszinsen für den noch nicht abgerufenen Betrag anfallen. Kleine Beträge fallen dabei kaum ins Gewicht, sollten aber bei der Planung der bereitstellungszinsfreien Zeit berücksichtigt werden. Erst nach vollständiger Auszahlung beginnt meist die reguläre Tilgung.

Unser Tipp
Zahle die Schlussrate nicht voreilig. Lass die Abnahme von einem Sachverständigen begleiten und halte bei Mängeln einen angemessenen Betrag zurück. Die Auszahlung stimmen wir mit deiner Bank so ab, dass du jederzeit zahlungsfähig bist – aber nicht zu früh zahlen musst.

Schlussrate beim Fertighaus

Fertighausanbieter verlangen oft einen erheblichen Teil des Preises bei Montage, weil das Haus in kurzer Zeit aufgestellt wird. Achte darauf, dass für die letzte Rate nach Fertigstellung ausreichend Geld übrig bleibt, um bei Mängeln Druck zu haben. Viele Banken verlangen vor der letzten Auszahlung einen Nachweis der Fertigstellung.

faq:
F: Wie weise ich der Bank die Fertigstellung nach?
A: Meist mit dem Abnahmeprotokoll, einer Fertigstellungsbestätigung des Bauunternehmens oder einem Bautenstandsbericht eines Sachverständigen.
F: Was passiert, wenn der Unternehmer Mängel nicht beseitigt?
A: Nach Fristsetzung kannst du die Mängel auf Kosten des Unternehmers beseitigen lassen und die Kosten mit dem Einbehalt verrechnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Schlussrate ist die letzte Zahlung beim Neubau.
  • Sie wird erst nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme fällig.
  • Bei Mängeln darfst du einen angemessenen Teil zurückbehalten.
  • Beim Bauträgerkauf beträgt sie 3,5 % des Kaufpreises.

Häufige Fragen: Schlussrate

Wie hoch ist die Schlussrate?

Beim Bauträgerkauf nach MaBV beträgt die letzte Rate für die vollständige Fertigstellung 3,5 % des Kaufpreises. Bei anderen Bauverträgen hängt sie vom vereinbarten Zahlungsplan ab.

Wie viel darf ich bei Mängeln zurückbehalten?

In der Regel einen angemessenen Betrag, meist das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung.

Was ist die 5-%-Sicherheit bei Verbraucherbauverträgen?

Bei Verbraucherbauverträgen muss der Unternehmer bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 % für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung leisten – oft durch Einbehalt von der ersten Rate oder eine Bürgschaft.

Muss ich die Schlussrate bei kleinen Mängeln komplett zahlen?

Nein. Du darfst einen angemessenen Betrag zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind – den Rest musst du zahlen.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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