Kurz erklärt
Bereitstellungszinsen verlangt die Bank für Darlehensbeträge, die zugesagt, aber noch nicht abgerufen sind. Sie fallen vor allem beim Neubau an, wo das Geld in Teilbeträgen nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Viele Banken gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit.
Inhalt dieses Artikels
Was sind Bereitstellungszinsen?
Wenn eine Bank dir ein Darlehen zusagt, muss sie das Geld ab diesem Moment für dich bereithalten – auch wenn du es erst Monate später abrufst. Das kostet die Bank Geld, denn sie hat sich ihrerseits refinanziert. Deshalb berechnet sie für nicht abgerufene Beträge Bereitstellungszinsen (auch Bereitstellungsprovision genannt).
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie spielen sie meist keine große Rolle, weil der Kaufpreis wenige Wochen nach dem Notartermin in einer Summe ausgezahlt wird. Beim Neubau dagegen wird das Darlehen in vielen Teilauszahlungen über Monate oder Jahre abgerufen. Hier können Bereitstellungszinsen ins Geld gehen.
Wie werden sie berechnet?
Üblich sind etwa 0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag – nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit.
Beispiel: Du finanzierst einen Neubau mit 400.000 Euro. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt 6 Monate. Danach sind noch 250.000 Euro nicht abgerufen, weil sich der Bau verzögert.
- 250.000 € × 0,25 % = 625 Euro pro Monat.
- Dauert es noch vier Monate bis zur nächsten großen Auszahlung, summiert sich das auf 2.500 Euro.
Und das zusätzlich zu den Zinsen auf die bereits ausgezahlten Beträge und oft noch zur Miete.
So vermeidest du Bereitstellungszinsen
- Lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren: Beim Neubau am besten 12 Monate oder mehr. Manche Banken bieten das kostenlos, andere gegen einen kleinen Zinsaufschlag.
- Eigenkapital zuerst einsetzen: Zahle die ersten Raten aus deinem Eigenkapital – dann beginnt die Darlehensauszahlung später.
- Realistischer Bauzeitenplan: Plane Puffer für Verzögerungen ein.
- Darlehen zeitlich staffeln: Förderdarlehen und Bankdarlehen können so kombiniert werden, dass nicht alles gleichzeitig bereitgestellt wird.
- Finanzierung nicht zu früh abschließen: Wer ein Jahr vor Baubeginn unterschreibt, verschenkt freie Monate.
Unser Tipp
Bei Neubau- und Bauträgerfinanzierungen ist die bereitstellungszinsfreie Zeit oft wichtiger als ein Zehntelprozent beim Zins. Wir achten beim Vergleich genau auf diesen Punkt und stimmen ihn auf deinen Bauzeitenplan ab.
Bereitstellungszinsen beim Bauträgerkauf
Auch beim Kauf vom Bauträger wird das Darlehen in Raten nach der MaBV ausgezahlt. Zwischen erster und letzter Rate können gut ein bis zwei Jahre liegen. Kläre deshalb schon vor Vertragsunterschrift, wie lange die Bauzeit voraussichtlich dauert, und lass dir den Zahlungsplan zeigen.
Beispiel: Freie Zeit richtig planen
Familie D. baut ein Haus. Der Bau soll 14 Monate dauern. Die Bank A bietet 6 Monate bereitstellungszinsfrei, Bank B 12 Monate – bei minimal höherem Zins. Rechnet man mit einer realistischen Verzögerung von zwei Monaten, fallen bei Bank A für viele Monate Bereitstellungszinsen auf hohe Restbeträge an, bei Bank B kaum. Unterm Strich ist Bank B trotz etwas höheren Zinses günstiger. Solche Rechnungen machen wir vor jeder Neubaufinanzierung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bereitstellungszinsen fallen auf zugesagte, aber nicht abgerufene Darlehensbeträge an.
- Üblich sind etwa 0,25 % pro Monat.
- Beim Neubau können sie spürbare Mehrkosten verursachen.
- Lange zinsfreie Bereitstellung und Eigenkapital-zuerst sind die besten Gegenmittel.
Häufige Fragen: Bereitstellungszinsen
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?
Üblich sind rund 0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Betrag, also etwa 3 % pro Jahr. Die genaue Höhe steht im Darlehensvertrag.
Wie lange ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie reichen oft wenige Monate. Beim Neubau bieten viele Banken 6 bis 12 Monate, manche auch deutlich länger – teils gegen einen kleinen Zinsaufschlag.
Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Immobilien in der Regel ja, als Werbungskosten. Bei selbst genutzten Immobilien nicht.
Werden Bereitstellungszinsen auf das gesamte Darlehen berechnet?
Nein, nur auf den noch nicht ausgezahlten Teil und erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit.
Gibt es Bereitstellungszinsen auch bei KfW-Krediten?
Ja, auch Förderkredite haben Regelungen zur Bereitstellung. Die Bedingungen stehen im jeweiligen Merkblatt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
