Kurz erklärt
Mit der Löschungsbewilligung erklärt die Bank, dass eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Sie wird meist nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens oder beim Verkauf der Immobilie benötigt. Die Löschung selbst beantragt der Eigentümer über einen Notar.
Inhalt dieses Artikels
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Eine Grundschuld bleibt im Grundbuch stehen, bis sie ausdrücklich gelöscht wird – auch wenn das Darlehen längst zurückgezahlt ist. Für die Löschung braucht das Grundbuchamt die Zustimmung des Gläubigers, also der Bank. Diese Zustimmung heißt Löschungsbewilligung.
Die Bank erteilt sie in notariell beglaubigter Form. Zusätzlich muss der Eigentümer die Löschung beantragen und ihr zustimmen – ebenfalls mit notarieller Beglaubigung.
Wann brauchst du eine Löschungsbewilligung?
1. Nach vollständiger Rückzahlung
Du hast dein Darlehen abbezahlt und möchtest ein „sauberes“ Grundbuch. Die Bank schickt dir auf Wunsch die Löschungsbewilligung.
2. Beim Verkauf
Der Käufer möchte die Immobilie frei von deinen Grundschulden. Der Notar holt die Löschungsbewilligung bei deiner Bank ein – meist unter der Auflage, dass die Restschuld aus dem Kaufpreis bezahlt wird (Lastenfreistellung).
3. Bei einer Umschuldung
Wechselst du die Bank, kann die alte Grundschuld gelöscht und eine neue eingetragen werden. Günstiger ist meist die Abtretung der bestehenden Grundschuld an die neue Bank.
4. Bei alten Rechten
Manchmal stehen im Grundbuch noch uralte Grundschulden oder Hypotheken, deren Gläubiger längst nicht mehr existieren. Auch dann ist eine Löschung nötig.
Ablauf der Löschung
- Löschungsbewilligung der Bank anfordern (oder vom Notar anfordern lassen).
- Termin beim Notar: Du unterschreibst den Löschungsantrag mit Zustimmung als Eigentümer; der Notar beglaubigt die Unterschrift.
- Antrag beim Grundbuchamt: Der Notar reicht alles ein.
- Löschung: Das Grundbuchamt vermerkt die Löschung in Abteilung III und benachrichtigt dich.
Löschen oder stehen lassen?
| Löschen | Stehen lassen |
|---|---|
| sauberes Grundbuch | Grundschuld kann für neuen Kredit genutzt werden |
| einmalige Kosten für die Löschung | spätere Neueintragung wird gespart |
| beim Verkauf ohnehin nötig | Löschungsbewilligung sicher aufbewahren |
Lässt du die Grundschuld stehen, kann die Bank sie an dich abtreten – dann spricht man von einer Eigentümergrundschuld. Sie kann später einer anderen Bank als Sicherheit dienen.
Unser Tipp
Wenn du in den nächsten Jahren modernisieren möchtest, lohnt es sich oft, die Grundschuld stehen zu lassen. Eine bestehende Grundschuld spart bei einem neuen Kredit Notar- und Grundbuchkosten. Wir beraten dich gern, welche Variante für dich sinnvoller ist.
Was ist eine Eigentümergrundschuld?
Lässt du die Grundschuld nach der Rückzahlung nicht löschen, kann die Bank sie an dich abtreten. Dann gehört dir die Grundschuld selbst – man spricht von einer Eigentümergrundschuld. Sie kann später einer neuen Bank als Sicherheit übertragen werden, ohne dass eine neue Grundschuld bestellt werden muss.
faq:
F: Kann ich die Löschung ohne Notar beantragen?
A: Der Antrag des Eigentümers muss notariell beglaubigt sein. Ein Notar ist deshalb in aller Regel nötig.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Löschungsbewilligung ist die Zustimmung der Bank zur Löschung einer Grundschuld.
- Die Löschung selbst wird über einen Notar beim Grundbuchamt beantragt.
- Beim Verkauf ist sie meist Pflicht, nach der Rückzahlung optional.
- Eine stehen gelassene Grundschuld kann später wiederverwendet werden.
Häufige Fragen: Löschungsbewilligung
Muss ich die Grundschuld nach der Rückzahlung löschen lassen?
Nein. Du kannst die Löschungsbewilligung auch aufbewahren und die Grundschuld stehen lassen – etwa für einen späteren Kredit. Beim Verkauf wird die Löschung aber in der Regel verlangt.
Was kostet die Löschung?
Es fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung deines Löschungsantrags und Gebühren beim Grundbuchamt an. Sie richten sich nach dem Betrag der Grundschuld und liegen meist im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich.
Was mache ich, wenn die Bank nicht mehr existiert?
Dann ist meist die Rechtsnachfolgerin zuständig. Ist keine mehr feststellbar, gibt es gerichtliche Verfahren, um die Löschung zu erreichen – der Notar hilft dabei.
Wie lange dauert es, bis die Bank die Löschungsbewilligung schickt?
Meist wenige Tage bis einige Wochen nach vollständiger Rückzahlung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
