Kosten, Steuern & Versicherung

Jahresabrechnung

Auch: Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Die Jahresabrechnung erstellt der WEG-Verwalter nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres. Sie zeigt, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, und führt zu einer Nachzahlung oder Erstattung gegenüber dem gezahlten Hausgeld. Grundlage für das Hausgeld ist der Wirtschaftsplan.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist die Jahresabrechnung?
  2. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  3. Was steht in der Jahresabrechnung?
  4. Worauf solltest du achten?
  5. Warum ist sie beim Wohnungskauf wichtig?
  6. Jahresabrechnung beim Eigentümerwechsel
  7. Häufige Fehler in Jahresabrechnungen
  8. Das Wichtigste auf einen Blick
  9. Häufige Fragen

Was ist die Jahresabrechnung?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen alle Eigentümer monatlich Hausgeld – eine Vorauszahlung auf die erwarteten Kosten. Nach Ablauf des Jahres wird abgerechnet, was tatsächlich angefallen ist: in der Jahresabrechnung. Sie wird vom WEG-Verwalter erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen.

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 beschließen die Eigentümer nur noch über die sogenannten Abrechnungsspitzen – also die Nachzahlungen oder Guthaben der einzelnen Eigentümer. Die Abrechnung selbst dient als Grundlage.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Wirtschaftsplan Jahresabrechnung
Zeitraum kommendes Jahr vergangenes Jahr
Inhalt geplante Kosten tatsächliche Kosten
Folge Höhe des Hausgelds Nachzahlung oder Guthaben
Beschluss Vorschüsse Abrechnungsspitzen

Was steht in der Jahresabrechnung?

  • Gesamtabrechnung: Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im Jahr
  • Einzelabrechnung: dein Anteil an den Kosten nach Verteilungsschlüssel
  • Hausgeldzahlungen: was du vorausbezahlt hast
  • Abrechnungsspitze: Nachzahlung oder Guthaben
  • Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung: nach Verbrauch
  • Entwicklung der Erhaltungsrücklage

Zusätzlich muss der Verwalter jährlich einen Vermögensbericht vorlegen, der unter anderem den Stand der Erhaltungsrücklage und wesentliches Gemeinschaftsvermögen aufführt.

Worauf solltest du achten?

  1. Plausibilität: Sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr nachvollziehbar?
  2. Verteilungsschlüssel: Wurde nach den richtigen Anteilen abgerechnet?
  3. Belege: Du hast das Recht, die Belege beim Verwalter einzusehen.
  4. Rücklage: Wie hat sie sich entwickelt, wurden Beträge entnommen?
  5. Umlagefähige Kosten: Für Vermieter wichtig, damit die Betriebskostenabrechnung an den Mieter korrekt ist.

Warum ist sie beim Wohnungskauf wichtig?

Die Jahresabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre verraten viel über eine Eigentümergemeinschaft:

  • Wie hoch sind die laufenden Kosten wirklich?
  • Gab es regelmäßig hohe Nachzahlungen?
  • Wie entwickelt sich die Erhaltungsrücklage?
  • Gibt es Hausgeldrückstände anderer Eigentümer?

Unser Tipp
Frag beim Wohnungskauf nach den letzten zwei Jahresabrechnungen und dem aktuellen Wirtschaftsplan. So kennst du dein künftiges Hausgeld und kannst abschätzen, ob Nachzahlungen drohen. Diese Zahlen fließen direkt in unsere Haushaltsrechnung für deine Finanzierung ein.

Jahresabrechnung beim Eigentümerwechsel

Wechselt eine Wohnung im Laufe des Jahres den Eigentümer, stellt sich die Frage, wer Nachzahlungen trägt oder Guthaben erhält. Gegenüber der Gemeinschaft ist grundsätzlich derjenige verpflichtet bzw. berechtigt, der zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung Eigentümer ist. Käufer und Verkäufer können im Kaufvertrag aber eine interne Aufteilung vereinbaren, etwa zeitanteilig ab dem Übergabetag. Achte darauf, dass das im Vertrag klar geregelt ist.

Häufige Fehler in Jahresabrechnungen

Typische Fehler sind falsche Verteilungsschlüssel, fehlende Heizkostenabrechnungen nach Verbrauch oder eine unklare Darstellung der Rücklage. Wer Zweifel hat, kann beim Verwalter die Belege einsehen. Größere Unstimmigkeiten sollten vor dem Beschluss in der Eigentümerversammlung angesprochen werden.

faq:
F: Bekommen Mieter die WEG-Jahresabrechnung?
A: Nein. Mieter erhalten vom Vermieter eine eigene Betriebskostenabrechnung, die auf der Jahresabrechnung aufbaut.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Jahresabrechnung zeigt die tatsächlichen Kosten des vergangenen Jahres.
  • Der Wirtschaftsplan legt das Hausgeld für das kommende Jahr fest.
  • Beschlossen werden die Abrechnungsspitzen – Nachzahlung oder Guthaben.
  • Beim Wohnungskauf die letzten Abrechnungen unbedingt prüfen.

Häufige Fragen: Jahresabrechnung

Wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Das Gesetz nennt keine starre Frist, sie soll aber zeitnah nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt werden. In der Praxis wird sie meist in der ersten Jahreshälfte in der Eigentümerversammlung beschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan ist die Planung für das kommende Jahr und bestimmt das Hausgeld. Die Jahresabrechnung ist die Abrechnung des vergangenen Jahres mit den tatsächlichen Kosten.

Wer zahlt die Nachzahlung, wenn ich die Wohnung im Laufe des Jahres gekauft habe?

Grundsätzlich derjenige, der zum Zeitpunkt des Beschlusses Eigentümer ist. Im Kaufvertrag kann aber eine andere Regelung zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden.

Kann ich einen Beschluss über die Jahresabrechnung anfechten?

Ja, innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung per Klage beim Amtsgericht. Danach wird er bestandskräftig.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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