Kurz erklärt
Das Hausgeld zahlst du als Wohnungseigentümer monatlich an die Eigentümergemeinschaft. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums, die Verwaltung und die Erhaltungsrücklage. Banken berücksichtigen es in deiner Haushaltsrechnung.
Inhalt dieses Artikels
Was ist Hausgeld?
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt nicht nur für seine eigene Wohnung, sondern auch für das gemeinschaftliche Eigentum: Treppenhaus, Dach, Heizungsanlage, Garten und vieles mehr. Diese Kosten werden über das Hausgeld finanziert – eine monatliche Vorauszahlung an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Im Gesetz heißt das Hausgeld „Vorschuss nach dem Wirtschaftsplan“. Im Alltag wird es manchmal auch Wohngeld genannt – nicht zu verwechseln mit der staatlichen Sozialleistung.
Was ist im Hausgeld enthalten?
Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums:
- Heizung und Warmwasser (bei zentraler Versorgung)
- Wasser und Abwasser
- Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Hausreinigung und Gartenpflege
- Hausmeister
- Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung, Aufzug)
- Gebäudeversicherung
- Wartung von Aufzug, Heizung oder Rauchmeldern
Verwaltungskosten:
- Vergütung des WEG-Verwalters
- Kontoführungsgebühren der Gemeinschaft
- Laufende Zuführung für künftige Reparaturen und Sanierungen
Nicht enthalten ist in der Regel die Grundsteuer – sie wird von der Gemeinde direkt bei jedem Eigentümer erhoben. Auch Strom in deiner Wohnung zahlst du selbst.
Wie wird das Hausgeld berechnet?
Der Verwalter erstellt jedes Jahr einen Wirtschaftsplan mit den erwarteten Kosten. Die Eigentümerversammlung beschließt ihn. Die Kosten werden dann nach einem Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer aufgeteilt – meist nach Miteigentumsanteilen, bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung nach Verbrauch.
Nach Ablauf des Jahres folgt die Jahresabrechnung: Sie vergleicht die tatsächlichen Kosten mit den gezahlten Vorschüssen. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Beispiel
Eine 75-m²-Wohnung in einer Anlage mit Zentralheizung:
| Posten | pro Monat |
|---|---|
| Betriebskosten inkl. Heizung | 190 € |
| Verwaltung | 30 € |
| Erhaltungsrücklage | 60 € |
| Hausgeld gesamt | 280 € |
Davon wären etwa 190 Euro bei einer Vermietung als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar, 90 Euro nicht.
Unser Tipp
Das Hausgeld ist ein wichtiger Bestandteil deiner monatlichen Wohnkosten. Frag vor dem Kauf nach dem aktuellen Wirtschaftsplan und den letzten beiden Jahresabrechnungen – und achte darauf, ob die Rücklage ausreichend dotiert ist. Ein auffällig niedriges Hausgeld kann auf eine zu geringe Rücklage hindeuten.
Hausgeld und Finanzierung
Banken berücksichtigen das Hausgeld in deiner Haushaltsrechnung. Bei selbst genutzten Wohnungen zählt es komplett als monatliche Belastung. Bei vermieteten Wohnungen wird oft der nicht umlagefähige Anteil angesetzt. Ein hohes Hausgeld kann also die mögliche Kreditrate verringern.
Hausgeld und Vermietung
Vermietest du deine Eigentumswohnung, legst du den umlagefähigen Teil des Hausgelds über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter um. Nicht umlegbar bleiben die Verwaltergebühr und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage – diese Kosten trägst du selbst, kannst sie aber als Werbungskosten absetzen (die Rücklage erst, wenn sie tatsächlich für Maßnahmen verwendet wird). In deiner Renditerechnung solltest du den nicht umlegbaren Anteil daher realistisch ansetzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Hausgeld finanziert Betriebskosten, Verwaltung und Rücklage des Gemeinschaftseigentums.
- Die Grundsteuer ist meist nicht enthalten.
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung bestimmen Vorschuss und Nachzahlung.
- Banken rechnen das Hausgeld in die Haushaltsrechnung ein.
Häufige Fragen: Hausgeld
Wie hoch ist das Hausgeld typischerweise?
Das hängt stark von Größe, Alter und Ausstattung der Anlage ab. Oft liegt es in einer Größenordnung von etwa 2,50 bis 5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat – mit Heizkosten und Aufzug eher darüber.
Welcher Teil des Hausgelds ist auf Mieter umlegbar?
Die umlagefähigen Betriebskosten wie Wasser, Müll, Hausmeister oder Gebäudeversicherung. Nicht umlegbar sind Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Kann das Hausgeld steigen?
Ja. Es wird jährlich über den Wirtschaftsplan festgelegt. Steigende Energie- oder Versicherungskosten oder eine höhere Rücklagenzuführung führen zu höherem Hausgeld.
Was passiert, wenn ein Eigentümer kein Hausgeld zahlt?
Die Gemeinschaft kann die Rückstände einklagen und im Extremfall die Zwangsversteigerung betreiben. Hohe Rückstände anderer Eigentümer sind beim Kauf ein Warnsignal.
Kann ich das Hausgeld senken?
Nur gemeinsam mit den anderen Eigentümern, etwa durch günstigere Verträge. Eine zu niedrige Rücklage ist aber keine gute Sparmaßnahme.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
