Kurz erklärt
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss auf Sparbeiträge in einen Bausparvertrag. Es gibt sie nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen und nur, wenn das Geld später wohnwirtschaftlich verwendet wird – etwa für Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie.
Inhalt dieses Artikels
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat das Bausparen. Wer in einen Bausparvertrag einzahlt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält auf seine Einzahlungen einen prozentualen Zuschuss. Geregelt ist das im Wohnungsbau-Prämiengesetz.
Die Prämie soll dabei helfen, Eigenkapital für Wohneigentum anzusparen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre.
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
- Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf eine gesetzliche Grenze nicht übersteigen – für Verheiratete gilt die doppelte Grenze.
- Mindestsparbetrag pro Jahr.
- Wohnwirtschaftliche Verwendung: Das Geld muss später für Wohnzwecke eingesetzt werden.
Die genauen Werte – Prämiensatz, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen – sind gesetzlich festgelegt und wurden zuletzt 2021 angehoben. Deine Bausparkasse nennt dir die aktuellen Zahlen.
Was zählt als wohnwirtschaftliche Verwendung?
- Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung
- Modernisierung, Sanierung oder Umbau
- Ablösung eines Baudarlehens
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine Genossenschaftswohnung
- Erwerb eines Grundstücks für den Wohnungsbau
Die Immobilie muss nicht unbedingt selbst genutzt werden – auch vermieteter Wohnraum kann begünstigt sein.
Wie wird die Prämie beantragt?
- Du schließt einen Bausparvertrag ab.
- Du zahlst regelmäßig ein – mindestens den Mindestsparbetrag.
- Jährlich stellst du über die Bausparkasse einen Prämienantrag.
- Die Prämie wird zunächst vermerkt und bei Zuteilung und wohnwirtschaftlicher Verwendung ausgezahlt.
Kombination mit anderen Förderungen
Die Wohnungsbauprämie lässt sich mit der Arbeitnehmersparzulage kombinieren, wenn vermögenswirksame Leistungen in denselben Bausparvertrag fließen – allerdings nicht für dieselben Beträge. Auch Wohn-Riester ist eine eigene Förderung, die über einen separaten Riester-Bausparvertrag laufen kann.
Unser Tipp
Die Prämie ist kein großer Betrag, summiert sich über die Jahre aber. Wer ohnehin in einen Bausparvertrag spart – etwa für eine spätere Modernisierung oder die Anschlussfinanzierung –, sollte den jährlichen Antrag nicht vergessen. Wir prüfen, wie dein Bausparguthaben optimal in die Finanzierung eingebunden wird.
Beispiel: Was die Prämie bringen kann
Eine Auszubildende spart monatlich einen festen Betrag in einen Bausparvertrag und liegt mit ihrem Einkommen unter der Grenze. Jedes Jahr beantragt sie die Wohnungsbauprämie. Über sieben Jahre kommt so ein spürbarer Zuschuss zusammen, der ihr Eigenkapital für die erste eigene Wohnung erhöht. Kombiniert mit vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmersparzulage wird der Bausparvertrag zu einem soliden Baustein.
Sonderregel für junge Sparer
Für Sparer, die bei Vertragsabschluss noch jung waren, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach einer Mindestlaufzeit auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung über das Guthaben inklusive Prämie zu verfügen. Die Details regelt das Wohnungsbau-Prämiengesetz.
Prämie nicht verschenken
Viele Bausparer vergessen den jährlichen Antrag. Die Frist für die Antragstellung ist begrenzt – frag deine Bausparkasse, ob der Antrag für die vergangenen Jahre vorliegt.
faq:
F: Wie hoch ist der Mindestsparbetrag?
A: Das Gesetz legt einen jährlichen Mindestbetrag fest. Die Bausparkasse nennt dir die aktuelle Höhe.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Staatlicher Zuschuss auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag.
- Nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen.
- Das Geld muss wohnwirtschaftlich verwendet werden.
- Jährlicher Antrag über die Bausparkasse.
Häufige Fragen: Wohnungsbauprämie
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Verheiratete gelten doppelte Grenzen.
Wie beantrage ich die Prämie?
Über die Bausparkasse. Du reichst jährlich einen Antrag ein; die Bausparkasse leitet ihn weiter. Ausgezahlt wird die Prämie in der Regel bei wohnwirtschaftlicher Verwendung bzw. Zuteilung.
Was passiert, wenn ich das Geld nicht für eine Immobilie nutze?
Dann verfällt die Prämie in der Regel, außer bei Ausnahmen wie der Verwendung durch sehr junge Sparer nach bestimmten Fristen.
Bekommen auch Selbstständige die Wohnungsbauprämie?
Ja, sofern das zu versteuernde Einkommen unter der Grenze liegt. Anders als die Arbeitnehmersparzulage ist sie nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
