Finanzierung & Darlehen

Widerrufsrecht

Auch: Widerrufsfrist, Widerrufsbelehrung

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Einen Immobilien-Darlehensvertrag kannst du als Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn du den Vertrag und alle Pflichtangaben erhalten hast. Für den notariellen Kaufvertrag gibt es kein vergleichbares Widerrufsrecht.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist das Widerrufsrecht?
  2. Die wichtigsten Regeln
  3. Was passiert nach einem Widerruf?
  4. Widerrufsrecht und Kaufvertrag
  5. Widerrufsrecht als Sicherheitsnetz
  6. Widerruf bei verbundenen Verträgen
  7. Widerruf nach Auszahlung – was bedeutet das praktisch?
  8. Das Wichtigste auf einen Blick
  9. Häufige Fragen

Was ist das Widerrufsrecht?

Als Verbraucher hast du bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gibt dir die Möglichkeit, dich innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten vom Darlehensvertrag zu lösen – etwa, wenn du es dir anders überlegst oder ein besseres Angebot findest.

Die wichtigsten Regeln

  • Frist: 14 Tage
  • Fristbeginn: nach Vertragsschluss, aber nicht bevor du den Vertrag, die Widerrufsbelehrung und alle gesetzlichen Pflichtangaben erhalten hast
  • Form: eindeutige Erklärung gegenüber der Bank, z. B. per Brief oder E-Mail
  • Begründung: nicht erforderlich
  • Rechtzeitigkeit: Es genügt die rechtzeitige Absendung
  • Höchstfrist: Bei fehlerhaften Angaben erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss

Was passiert nach einem Widerruf?

  • Noch keine Auszahlung: Der Vertrag ist erledigt, es entstehen keine Kosten.
  • Bereits ausgezahlt: Du musst das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen, zuzüglich der Zinsen für die Zeit der Nutzung. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nicht verlangen.
  • Verbundene Geschäfte: Unter bestimmten Umständen können auch verbundene Verträge betroffen sein.

Widerrufsrecht und Kaufvertrag

Wichtig: Das Widerrufsrecht gilt für den Darlehensvertrag, nicht für den notariellen Kaufvertrag. Den Kaufvertrag kannst du nach der Beurkundung nicht einfach widerrufen. Deshalb gilt:

  1. Erst die Finanzierung sichern
  2. dann den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben

Wer umgekehrt vorgeht und dann keine Finanzierung erhält, riskiert Schadensersatzforderungen des Verkäufers.

Widerrufsrecht als Sicherheitsnetz

Das Widerrufsrecht gibt dir etwas Spielraum, falls sich kurz nach Vertragsschluss etwas ändert – etwa, wenn der Kauf doch nicht zustande kommt. Innerhalb der 14 Tage kannst du ohne Nichtabnahmeentschädigung aussteigen. Das ist ein Grund, warum der Darlehensvertrag oft kurz vor dem Notartermin unterschrieben wird.

Unser Tipp
Nutze die 14 Tage nicht als Ausrede, einen Vertrag ungeprüft zu unterschreiben. Wir gehen den Darlehensvertrag vorher mit dir durch und stimmen den Zeitpunkt der Unterschrift so mit dem Notartermin ab, dass du maximal abgesichert bist.

Widerruf bei verbundenen Verträgen

Wird ein Darlehen gezielt zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts vergeben und bilden beide eine wirtschaftliche Einheit, spricht man von verbundenen Verträgen. Beim klassischen Immobilienkauf mit notariellem Vertrag liegt das meist nicht vor. Bei Paketlösungen, etwa Kapitalanlagemodellen mit vermittelter Finanzierung, kann die Frage aber relevant werden. Im Zweifel lohnt eine rechtliche Beratung.

Widerruf nach Auszahlung – was bedeutet das praktisch?

Wurde das Darlehen bereits ausgezahlt und der Kaufpreis bezahlt, bedeutet ein Widerruf, dass du innerhalb von 30 Tagen eine neue Finanzierung brauchst. Das ist nur sinnvoll, wenn du eine bessere Alternative sicher in der Hand hast.

faq:
F: Gilt das Widerrufsrecht auch für Förderkredite?
A: Ja, auch KfW-Kredite, die als Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben werden, können widerrufen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 14 Tage Widerrufsrecht für Immobilien-Darlehensverträge von Verbrauchern.
  • Die Frist beginnt erst mit Erhalt aller Pflichtangaben.
  • Nach Auszahlung: Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Für den notariellen Kaufvertrag gibt es kein entsprechendes Widerrufsrecht.

Häufige Fragen: Widerrufsrecht

Wie widerrufe ich?

Durch eine eindeutige Erklärung gegenüber der Bank, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Eine Begründung ist nicht nötig. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerruf rechtzeitig abgeschickt wird.

Was passiert, wenn das Geld schon ausgezahlt ist?

Dann musst du das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen, zuzüglich der bis dahin angefallenen Zinsen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.

Gibt es das „ewige Widerrufsrecht“ noch?

Für Immobiliendarlehen, die nach dem 21. März 2016 geschlossen wurden, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss – auch bei fehlerhafter Belehrung.

Muss die Bank den Widerruf bestätigen?

Eine Bestätigung ist nicht vorgeschrieben, aber üblich. Schicke den Widerruf am besten so, dass du den Zugang nachweisen kannst.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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