Finanzierung & Darlehen

Nichtabnahmeentschädigung

Auch: Nichtabnahmegebühr

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Nimmst du ein zugesagtes und unterschriebenes Darlehen nicht ab – etwa weil der Kauf platzt –, kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Sie gleicht den Zinsschaden der Bank aus. Deshalb sollte der Darlehensvertrag erst unterschrieben werden, wenn der Kauf so gut wie sicher ist.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
  2. Wann kann sie anfallen?
  3. Wie wird sie berechnet?
  4. So vermeidest du eine Nichtabnahmeentschädigung
  5. Unterschied zur Vorfälligkeitsentschädigung
  6. Wie realistisch ist eine Nichtabnahme?
  7. Das Wichtigste auf einen Blick
  8. Häufige Fragen

Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?

Wenn du einen Darlehensvertrag unterschreibst, verpflichtet sich die Bank, dir das Geld zu den vereinbarten Konditionen bereitzustellen. Sie refinanziert sich dafür selbst am Kapitalmarkt. Nimmst du das Darlehen dann doch nicht ab, entsteht der Bank ein Schaden – vor allem, wenn die Zinsen seitdem gesunken sind. Diesen Schaden kann sie dir als Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung stellen.

Wann kann sie anfallen?

  • Der Kaufvertrag platzt, etwa weil der Verkäufer abspringt oder ein anderer Käufer den Zuschlag erhält.
  • Du entscheidest dich um und kaufst doch nicht.
  • Du findest nach der Unterschrift ein günstigeres Angebot bei einer anderen Bank.
  • Beim Neubau wird das Projekt abgesagt oder deutlich verkleinert.

Wie wird sie berechnet?

Die Berechnung ähnelt der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank ermittelt vereinfacht:

  • den Zinsverlust, der entsteht, weil sie das Geld nun zu schlechteren Konditionen anlegen muss
  • abzüglich ersparter Verwaltungskosten und Risikokosten
  • plus eine Bearbeitungsgebühr

Alternativ vereinbaren manche Banken eine Pauschale, etwa einen Prozentsatz der Darlehenssumme. Je länger die Zinsbindung und je stärker die Zinsen gefallen sind, desto höher die Entschädigung.

So vermeidest du eine Nichtabnahmeentschädigung

  1. Richtiges Timing: Unterschreibe den Darlehensvertrag erst, wenn der Kauf praktisch sicher ist – typischerweise kurz vor dem Notartermin, wenn Kaufvertragsentwurf und Termin feststehen.
  2. Widerrufsrecht nutzen: Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Erhalt aller Pflichtangaben kannst du ohne Kosten widerrufen.
  3. Objekttausch vereinbaren: Frag die Bank, ob ein Tausch der Immobilie möglich ist, falls der Kauf scheitert.
  4. Vorbehalt nutzen: Manche Banken akzeptieren Klauseln, die die Abnahme vom Zustandekommen des Kaufvertrags abhängig machen.

Unser Tipp
Wir stimmen den Zeitpunkt der Vertragsunterschrift mit dem Notartermin ab. So hast du die Sicherheit der Finanzierungszusage, ohne unnötig früh gebunden zu sein. Falls doch etwas schiefgeht, klären wir mit der Bank, ob ein Objekttausch möglich ist.

Unterschied zur Vorfälligkeitsentschädigung

Nichtabnahmeentschädigung Vorfälligkeitsentschädigung
Wann? Darlehen wird gar nicht ausgezahlt Darlehen wird vorzeitig zurückgezahlt
Grund Kauf platzt, Umentscheidung Verkauf, Umschuldung vor Ablauf
Berechnung ähnlich: Zinsschaden der Bank Zinsschaden der Bank

Wie realistisch ist eine Nichtabnahme?

In der Praxis kommt es selten zur Nichtabnahmeentschädigung, weil Darlehensverträge meist kurz vor dem Notartermin unterschrieben werden. Kritisch wird es vor allem, wenn ein Verkäufer kurzfristig abspringt, der Notartermin platzt oder beim Neubau das Projekt nicht startet. Für solche Fälle ist es hilfreich, mit der Bank frühzeitig über Alternativen zu sprechen – etwa über eine Verschiebung oder einen Objekttausch.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Nichtabnahmeentschädigung gleicht den Schaden der Bank aus, wenn du ein Darlehen nicht abnimmst.
  • Sie hängt von Darlehenshöhe, Zinsbindung und Zinsentwicklung ab.
  • Darlehensvertrag erst unterschreiben, wenn der Kauf sicher ist.
  • Innerhalb der Widerrufsfrist ist ein kostenfreier Ausstieg möglich.

Häufige Fragen: Nichtabnahmeentschädigung

Wie hoch ist die Nichtabnahmeentschädigung?

Sie wird ähnlich wie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und hängt von Darlehenshöhe, Zinsbindung und Zinsentwicklung seit Vertragsabschluss ab. Manche Banken vereinbaren auch Pauschalen.

Kann ich einer Nichtabnahmeentschädigung durch Widerruf entgehen?

Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist kannst du den Darlehensvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Danach ist das in der Regel nicht mehr möglich.

Kann ich das Darlehen stattdessen für eine andere Immobilie nutzen?

Manche Banken lassen einen Objekttausch zu, wenn die neue Immobilie vergleichbar ist und geprüft wird. Das sollte man frühzeitig mit der Bank besprechen.

Kann ich mit der Bank über die Höhe der Entschädigung verhandeln?

Manchmal. Vor allem, wenn du der Bank eine andere Finanzierung anbieten kannst, zeigen sich manche Institute kulant.

Fällt die Entschädigung auch bei einer Ablehnung durch mich innerhalb der Widerrufsfrist an?

Nein. Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist kannst du ohne Entschädigung aussteigen.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

Persönliche Beratung

Du planst einen Immobilienkauf?

Wir vergleichen die Angebote vieler Banken für dich und begleiten dich von der ersten Rechnung bis zum Notartermin – persönlich und auf Augenhöhe.

×