Finanzierung & Darlehen

Sicherungszweckerklärung

Auch: Zweckerklärung, Sicherungsvertrag, Sicherungsabrede

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Die Sicherungszweckerklärung legt fest, welche Forderungen der Bank durch die Grundschuld abgesichert sind. Achte darauf, dass sie eng gefasst ist, also nur dein konkretes Baudarlehen absichert – und nicht beliebige andere Schulden bei der Bank.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist eine Sicherungszweckerklärung?
  2. Enge vs. weite Zweckerklärung
  3. Warum ist das wichtig?
  4. Worauf du achten solltest
  5. Beispiel: Wenn die Zweckerklärung zum Problem wird
  6. Was sagen die Gerichte?
  7. Das Wichtigste auf einen Blick
  8. Häufige Fragen

Was ist eine Sicherungszweckerklärung?

Eine Grundschuld ist – anders als eine Hypothek – nicht automatisch an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Sie ist ein abstraktes Recht. Welche Forderungen sie tatsächlich absichert, wird in einer separaten Vereinbarung festgelegt: der Sicherungszweckerklärung (auch Zweckerklärung oder Sicherungsvertrag genannt).

Sie wird zusammen mit der Grundschuldbestellung oder dem Darlehensvertrag unterschrieben und gehört zu den wichtigsten, aber am wenigsten beachteten Dokumenten der Baufinanzierung.

Enge vs. weite Zweckerklärung

Enge Zweckerklärung
Die Grundschuld sichert nur ein bestimmtes Darlehen ab, etwa „das Darlehen Nr. 123 über 300.000 Euro“. Ist es zurückgezahlt, ist die Grundschuld frei.

Weite Zweckerklärung
Die Grundschuld sichert alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank gegen dich ab – also auch einen Dispokredit, einen Autokredit oder eine Kreditkarte bei derselben Bank.

Warum ist das wichtig?

Mit einer weiten Zweckerklärung kann die Bank im Ernstfall auch wegen anderer Schulden auf deine Immobilie zugreifen. Außerdem kann es schwierig werden, die Grundschuld bei einer Umschuldung an eine andere Bank abzutreten, solange noch andere Forderungen bestehen.

Besonders kritisch wird es, wenn:

  • mehrere Personen Eigentümer sind, aber nur einer weitere Kredite aufnimmt
  • Eltern eine Grundschuld auf ihrer Immobilie für den Kredit der Kinder bestellen
  • du dich nach einer Trennung von deinem Partner finanziell lösen willst

Worauf du achten solltest

  1. Nur das konkrete Darlehen absichern: Idealerweise wird das Darlehen in der Zweckerklärung eindeutig benannt.
  2. Bei gemeinsamen Eigentümern: Sicherstellen, dass nur gemeinsame Verbindlichkeiten abgesichert sind.
  3. Bei Drittsicherheiten: Eltern oder andere Sicherungsgeber sollten nur für das konkrete Darlehen haften.
  4. Bei Umschuldung: Die neue Bank wird eine eigene Zweckerklärung verlangen – auch hier auf eine enge Fassung achten.

Unser Tipp
Die Sicherungszweckerklärung wird oft nebenbei unterschrieben. Wir gehen die Unterlagen der Bank mit dir durch und achten darauf, dass deine Grundschuld nur das absichert, was sie absichern soll. Das gibt dir mehr Freiheit bei späteren Entscheidungen.

Beispiel: Wenn die Zweckerklärung zum Problem wird

Ein Ehepaar finanziert sein Haus bei einer Bank. In der Zweckerklärung steht, dass die Grundschuld „alle bestehenden und künftigen Forderungen“ sichert. Jahre später nimmt einer der Partner bei derselben Bank einen Kredit für sein Unternehmen auf. Nach der Trennung möchte der andere Partner das Haus übernehmen und umschulden – doch die Bank gibt die Grundschuld nicht frei, weil noch der Unternehmenskredit offen ist. Mit einer engen Zweckerklärung wäre das nicht passiert.

Was sagen die Gerichte?

Gerichte haben weite Zweckerklärungen in bestimmten Konstellationen eingeschränkt, etwa wenn Dritte ihre Immobilie für fremde Schulden zur Verfügung stellen. Verlassen solltest du dich darauf aber nicht – besser ist eine klare, enge Formulierung von Anfang an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Sicherungszweckerklärung legt fest, welche Kredite die Grundschuld absichert.
  • Eine enge Zweckerklärung sichert nur das konkrete Baudarlehen ab.
  • Weite Zweckerklärungen können zusätzliche Risiken bergen.
  • Besonders bei Drittsicherheiten und mehreren Eigentümern genau hinschauen.

Häufige Fragen: Sicherungszweckerklärung

Was ist der Unterschied zwischen enger und weiter Zweckerklärung?

Eine enge Zweckerklärung sichert nur ein bestimmtes Darlehen ab. Eine weite Zweckerklärung erstreckt sich auf alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank gegen dich.

Ist eine weite Zweckerklärung unwirksam?

Bei Grundschulden, die Dritte für fremde Schulden bestellen, können weite Zweckerklärungen unter bestimmten Umständen unwirksam sein. Für den eigenen Kredit sind sie grundsätzlich zulässig, aber oft nicht in deinem Interesse.

Kann ich die Zweckerklärung später ändern?

Ja, in Absprache mit der Bank – etwa, wenn ein neuer Kredit über die bestehende Grundschuld abgesichert werden soll.

Wo finde ich die Sicherungszweckerklärung?

Sie ist Teil der Kreditunterlagen, oft ein separates Formular zur Grundschuld oder ein Abschnitt im Darlehensvertrag.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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