Finanzierung & Darlehen

Gesamtschuldner

Auch: gesamtschuldnerische Haftung, Mitschuldner

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Nehmt ihr als Paar oder Gruppe ein Darlehen gemeinsam auf, seid ihr Gesamtschuldner. Die Bank kann die gesamte Summe von jedem Einzelnen verlangen – nicht nur einen Anteil. Das ist besonders wichtig, falls sich die Lebensumstände ändern.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was bedeutet Gesamtschuldner?
  2. Warum wollen Banken Gesamtschuldner?
  3. Was bedeutet das für dich?
  4. Gesamtschuldner im Innenverhältnis
  5. Trennung: Was jetzt?
  6. Absicherung
  7. Gesamtschuldner bei Erbschaft
  8. Das Wichtigste auf einen Blick
  9. Häufige Fragen

Was bedeutet Gesamtschuldner?

Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Darlehen aufnehmen, haften sie in der Regel als Gesamtschuldner. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und bedeutet: Jeder Einzelne schuldet der Bank die gesamte Darlehenssumme. Die Bank darf die Leistung nach ihrer Wahl von jedem ganz oder teilweise fordern – insgesamt aber natürlich nur einmal.

In der Baufinanzierung ist das der Normalfall bei Paaren, die gemeinsam kaufen. Oft verlangen Banken auch bei Ehepaaren, dass beide unterschreiben, selbst wenn nur einer im Grundbuch steht.

Warum wollen Banken Gesamtschuldner?

Für die Bank reduziert sich das Risiko erheblich: Sie kann auf zwei Einkommen und zwei Vermögen zugreifen. Fällt einer der beiden aus, bleibt der andere voll in der Pflicht. Deshalb wirken sich zwei Darlehensnehmer positiv auf Bonität und Konditionen aus.

Was bedeutet das für dich?

Vorteile:

  • Die Finanzierung wird durch zwei Einkommen tragfähiger.
  • Die mögliche Darlehenssumme steigt.
  • Bessere Konditionen durch geringeres Risiko für die Bank.

Risiken:

  • Du haftest auch für den Anteil deines Partners.
  • Bei Trennung oder Scheidung bleibt die Haftung bestehen.
  • Fällt dein Partner finanziell aus, musst du die volle Rate allein tragen.

Gesamtschuldner im Innenverhältnis

Gegenüber der Bank haftet jeder voll. Untereinander – im sogenannten Innenverhältnis – gilt grundsätzlich, dass jeder zu gleichen Teilen verpflichtet ist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlt einer mehr, kann er vom anderen einen Ausgleich verlangen. In der Praxis ist das bei Paaren oft kompliziert, vor allem nach einer Trennung. Klare Vereinbarungen helfen.

Trennung: Was jetzt?

Die Trennung ändert nichts an der Haftung gegenüber der Bank. Mögliche Lösungen:

  1. Einer übernimmt: Der verbleibende Partner übernimmt Immobilie und Darlehen. Die Bank muss zustimmen und prüft, ob er allein die Rate tragen kann.
  2. Umschuldung: Der Verbleibende finanziert neu und löst das gemeinsame Darlehen ab – ggf. mit Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Zinsbindung noch läuft.
  3. Verkauf: Die Immobilie wird verkauft, das Darlehen abgelöst, ein möglicher Überschuss geteilt.

Unser Tipp
Gemeinsam kaufen heißt gemeinsam haften. Sprecht vor dem Kauf offen über Eigentumsanteile, Eigenkapital und „Was wäre wenn“. Eine Risikolebensversicherung auf beide Partner und – bei unverheirateten Paaren – ein Partnerschaftsvertrag schaffen Sicherheit. Die Finanzierung strukturieren wir so, dass sie zu eurer Situation passt.

Absicherung

  • Risikolebensversicherung: Stirbt ein Partner, sichert sie die Finanzierung für den anderen ab.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Schützt, wenn ein Einkommen durch Krankheit wegfällt.
  • Rücklagen: Einige Monatsraten Puffer geben Zeit, wenn sich etwas ändert.
  • Vereinbarungen: Notarielle Regelungen zu Eigentumsanteilen und Ausgleich bei Trennung.

Gesamtschuldner bei Erbschaft

Stirbt einer von zwei Gesamtschuldnern, gehen seine Schulden auf die Erben über. Ist der überlebende Partner Alleinerbe, haftet er dann ohnehin allein – eine Risikolebensversicherung sichert diesen Fall ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesamtschuldner haften jeweils für die gesamte Darlehenssumme.
  • Das ist bei gemeinsamen Baufinanzierungen der Normalfall.
  • Die Haftung endet nicht mit Trennung oder Scheidung.
  • Absicherung und klare Absprachen sind besonders wichtig.

Häufige Fragen: Gesamtschuldner

Kann die Bank wirklich alles von einer Person verlangen?

Ja. Sie kann wählen, von wem sie die Zahlung fordert. Intern können die Gesamtschuldner dann einen Ausgleich untereinander verlangen – das betrifft aber nicht die Bank.

Was ist der Unterschied zum Bürgen?

Ein Gesamtschuldner ist selbst Darlehensnehmer und haftet von Anfang an in voller Höhe. Ein Bürge haftet für fremde Schulden, meist nur bis zu einer vereinbarten Höhe.

Endet die Haftung mit einer Scheidung?

Nein. Die Haftung gegenüber der Bank bleibt bestehen, bis die Bank einen Partner aus dem Vertrag entlässt oder das Darlehen abgelöst wird.

Kann die Bank auch von meinem Partner allein alles fordern?

Ja. Genau das bedeutet Gesamtschuldnerschaft. Im Innenverhältnis kann dieser dann von dir einen Ausgleich verlangen.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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