Kurz erklärt
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, zum Beispiel ein Elternteil, für deine Schulden einzustehen, falls du nicht zahlen kannst. In der Baufinanzierung ist sie eher selten – häufiger werden Zusatzsicherheiten wie eine Grundschuld auf einer weiteren Immobilie genutzt.
Inhalt dieses Artikels
Was ist eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich eine dritte Person – der Bürge – gegenüber der Bank verpflichtet, für deine Schulden einzustehen, wenn du selbst nicht zahlen kannst. Typisch ist die Elternbürgschaft: Eltern bürgen für die Baufinanzierung ihrer Kinder.
In der Baufinanzierung werden meist selbstschuldnerische Bürgschaften verlangt. Dabei kann die Bank sofort vom Bürgen die Zahlung fordern, sobald du in Verzug gerätst – sie muss nicht erst versuchen, das Geld bei dir einzutreiben.
Welche Rolle spielt die Bürgschaft in der Baufinanzierung?
Tatsächlich eine eher kleine. Die wichtigste Sicherheit für die Bank ist die Grundschuld auf der finanzierten Immobilie. Eine Bürgschaft wird nur ergänzend genutzt, etwa wenn:
- das Eigenkapital sehr gering ist
- das Einkommen knapp für die Rate reicht
- du noch in der Ausbildung oder am Berufsanfang bist
- ein Beleihungswert niedriger ausfällt als erwartet
Viele Banken bewerten Bürgschaften nur vorsichtig oder rechnen sie gar nicht auf den Beleihungsauslauf an. Deshalb bringen sie oft weniger als erhofft.
Risiken für den Bürgen
Als Bürge gehst du ein erhebliches Risiko ein:
- Du haftest mit deinem gesamten Vermögen bis zur Höhe der Bürgschaft.
- Die Bürgschaft wirkt sich auf deine eigene Bonität aus – bei eigenen Kreditwünschen wird sie berücksichtigt.
- Eine Bürgschaft lässt sich meist nicht einseitig kündigen, solange das Darlehen besteht.
- Bei Trennung oder Streit bleibt die Haftung bestehen.
Deshalb sollte eine Bürgschaft betragsmäßig begrenzt sein und nur so hoch wie nötig ausfallen.
Bessere Alternativen
- Zusätzliche Grundschuld: Die Eltern stellen ihre (möglichst lastenfreie) Immobilie als Zusatzsicherheit zur Verfügung. Das senkt den Beleihungsauslauf oft stärker als eine Bürgschaft.
- Schenkung: Wird als Eigenkapital anerkannt. Freibeträge bei der Schenkungsteuer sind großzügig, dennoch sollte man die steuerlichen Folgen prüfen.
- Familiendarlehen: Ein nachrangiges, idealerweise zins- und tilgungsfreies Darlehen der Eltern kann von Banken teilweise wie Eigenkapital behandelt werden – schriftlicher Vertrag vorausgesetzt.
- Zweiter Darlehensnehmer: Wer mit im Grundbuch steht und haftet, verbessert die Bonität – trägt aber auch die volle Verantwortung.
Unser Tipp
Bevor Eltern bürgen, prüfen wir gemeinsam, welche Unterstützung wirklich den größten Effekt auf Zins und Machbarkeit hat. Oft ist eine klar geregelte Schenkung oder eine Zusatzsicherheit die fairere Lösung für alle Beteiligten.
Bürgschaft auf Zeit oder Höchstbetrag
Wenn eine Bürgschaft unvermeidlich ist, sollte sie so begrenzt wie möglich sein. Sinnvoll ist eine Höchstbetragsbürgschaft, die nur einen bestimmten Betrag absichert, oder eine zeitlich befristete Bürgschaft, die endet, sobald ein bestimmter Tilgungsstand erreicht ist. Außerdem sollte sie sich nur auf das konkrete Baudarlehen beziehen und nicht auf alle künftigen Forderungen der Bank. Ein Anwalt oder Notar kann den Bürgschaftsvertrag vorab prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Bürge haftet für deine Schulden, wenn du nicht zahlst.
- In der Baufinanzierung sind Bürgschaften eher ein Nebenschauplatz.
- Für den Bürgen ist das Risiko erheblich.
- Grundschuld auf einer weiteren Immobilie, Schenkung oder Familiendarlehen sind oft wirksamer.
Häufige Fragen: Bürgschaft
Hilft eine Bürgschaft, bessere Zinsen zu bekommen?
Selten. Banken bewerten Bürgschaften meist zurückhaltend, weil sie im Ernstfall schwer durchzusetzen sind. Eine Grundschuld auf einer weiteren Immobilie wirkt sich oft stärker aus.
Wie hoch ist das Risiko für den Bürgen?
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank direkt vom Bürgen Zahlung verlangen, wenn du nicht zahlst – bis zur vereinbarten Höhe. Der Bürge sollte sich das gut überlegen.
Welche Alternativen gibt es?
Eine Schenkung oder ein Familiendarlehen als Eigenkapitalersatz, eine Grundschuld auf der Immobilie der Eltern oder die Aufnahme als zusätzlicher Darlehensnehmer.
Kann ein Bürge aus der Bürgschaft wieder herauskommen?
Nur mit Zustimmung der Bank, etwa wenn die Restschuld ausreichend gesunken ist oder andere Sicherheiten gestellt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.
