Förderung & Energie

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Auch: GModG, Heizungsgesetz, Gebäudeenergiegesetz (GEG)

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am

Kurz erklärt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat im Sommer 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ – abgelöst. Es regelt energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen. Für Eigentümer, Käufer und Bauherren ändern sich damit wichtige Rahmenbedingungen.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
  2. Die wichtigsten Änderungen (Überblick)
  3. Was bedeutet das für dich?
  4. Was bleibt gleich?
  5. Das Wichtigste auf einen Blick
  6. Häufige Fragen

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit Ende Juli 2026 in Kraft und hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG war vor allem durch die Novelle von 2024 und die Diskussion um das sogenannte „Heizungsgesetz“ bekannt geworden. Mit dem GModG hat die Bundesregierung die Regeln für Heizungen und Gebäudeenergie grundlegend überarbeitet.

Das Gesetz regelt, welche energetischen Anforderungen Neubauten und Bestandsgebäude erfüllen müssen, welche Heizungen eingebaut werden dürfen und welche Pflichten beim Energieausweis bestehen.

Wichtiger Hinweis: Das GModG ist noch sehr neu. Einzelheiten, Übergangsregeln und Auslegungsfragen werden sich in der Praxis noch zeigen. Die folgenden Punkte geben den bisher bekannten Stand wieder – verbindliche Aussagen für dein Vorhaben sollte ein Energieberater treffen.

Die wichtigsten Änderungen (Überblick)

  • Keine 65-%-Pflicht mehr: Die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
  • Öl- und Gasheizungen weiter zulässig: Neue fossile Heizungen dürfen weiterhin eingebaut werden.
  • Steigende Beimischquoten: Stattdessen ist vorgesehen, dass ab 2029 zunehmend klimaneutrale Brennstoffe wie Biogas oder biogene Öle beigemischt werden – mit steigenden Anteilen bis 2040.
  • Solarpflicht: Eine bundesweite Solarpflicht soll gestaffelt eingeführt werden. In NRW gilt für neue Wohngebäude bereits heute eine landesrechtliche Solarpflicht.
  • Vermieter: Für Vermieter sind neue Regeln zur Aufteilung von Kosten vorgesehen, etwa bei CO₂-Kosten und Netzentgelten.

Was bedeutet das für dich?

Beim Hauskauf: Die Sorge, eine funktionierende Gas- oder Ölheizung kurzfristig austauschen zu müssen, ist kleiner geworden. Trotzdem solltest du die Betriebskosten im Blick behalten: Steigende CO₂-Preise und Beimischquoten können fossile Energie langfristig verteuern. Das beeinflusst Heizkosten, Wiederverkaufswert und die Haushaltsrechnung.

Beim Neubau: Du hast mehr Wahlfreiheit bei der Heizung. Für Förderprogramme wie den „Klimafreundlichen Neubau“ gelten aber weiterhin eigene, strengere Anforderungen – etwa der Verzicht auf fossile Heizungen.

Bei der Sanierung: Förderungen für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen hängen von den Förderrichtlinien ab, nicht direkt vom GModG. Prüfe vor jeder Maßnahme, was gerade gefördert wird.

Unser Tipp
Gesetz und Förderung sind zwei verschiedene Dinge: Was erlaubt ist, wird nicht unbedingt gefördert. Bevor du über eine neue Heizung entscheidest, lohnt sich ein Gespräch mit einem Energieberater. Die Finanzierung inklusive Fördermitteln planen wir anschließend gern mit dir.

Was bleibt gleich?

Unabhängig von der Reform bleiben viele Grundprinzipien bestehen: Neubauten müssen energetische Mindeststandards erfüllen, beim Verkauf und bei der Vermietung ist ein Energieausweis vorzulegen, und bestimmte Nachrüstpflichten im Bestand gelten weiterhin. Wer sanieren oder bauen will, sollte die konkreten Anforderungen mit einem Energieberater klären – gerade in der Übergangszeit nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes gibt es häufig Detailfragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das GModG hat im Sommer 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
  • Die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen entfällt.
  • Stattdessen sind steigende Beimischquoten klimaneutraler Brennstoffe vorgesehen.
  • Förderbedingungen gelten unabhängig davon – immer aktuellen Stand prüfen.

Häufige Fragen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Darf ich noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Nach den bisher bekannten Regelungen des GModG ja. Die frühere Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Stattdessen sind steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe über die Jahre vorgesehen.

Gilt das GModG auch für bestehende Heizungen?

Bestehende, funktionierende Heizungen können grundsätzlich weiter betrieben werden. Für einzelne Konstellationen, etwa sehr alte Heizkessel, können Austauschpflichten gelten. Lass dich im Einzelfall beraten.

Was bedeutet das für die Förderung?

Die Förderung von klimafreundlichen Heizungen und Sanierungen läuft über eigene Förderrichtlinien, die angepasst werden können. Prüfe vor jeder Maßnahme den aktuellen Förderstand.

Sollte ich meine alte Heizung jetzt noch austauschen?

Das hängt von Alter, Zustand und Förderung ab. Ein klimafreundlicher Heizungstausch kann sich wegen niedrigerer Betriebskosten und möglicher Förderung trotzdem lohnen.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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