Förderung & Energie

BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Auch: BEG, Bundesförderung für effiziente Gebäude

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Kurz erklärt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus – über Zuschüsse und zinsgünstige Kredite von KfW und BAFA.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist die BEG?
  2. Die Bausteine der BEG
  3. Bonus mit Sanierungsfahrplan
  4. So läuft die Förderung ab
  5. BEG und Baufinanzierung
  6. Steuerbonus als Alternative
  7. Das Wichtigste auf einen Blick
  8. Häufige Fragen

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die staatliche Förderung für energieeffizientes Sanieren. Sie soll Eigentümern helfen, den Energieverbrauch ihrer Gebäude zu senken und auf erneuerbare Energien umzusteigen. Die Programme werden von zwei Stellen umgesetzt: der KfW (Kredite und Zuschüsse) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst – Fördersätze, Obergrenzen und Voraussetzungen können sich ändern. Die folgenden Informationen geben dir deshalb einen Überblick über die Struktur; die aktuellen Konditionen prüfen wir im Einzelfall.

Die Bausteine der BEG

1. Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Gefördert werden einzelne Sanierungsschritte, zum Beispiel:

  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung, etwa ein hydraulischer Abgleich
  • Heizungstausch gegen eine klimafreundliche Anlage wie eine Wärmepumpe (über die KfW-Heizungsförderung)

2. Wohngebäude (BEG WG)
Wer sein Haus umfassend zu einem Effizienzhaus saniert, kann einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten. Je besser der erreichte Standard, desto höher die Förderung.

3. Fachplanung und Baubegleitung
Die Kosten für einen Energieeffizienz-Experten werden ebenfalls bezuschusst.

Bonus mit Sanierungsfahrplan

Lässt du von einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen und setzt Maßnahmen danach um, erhältst du bei vielen Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus und höhere förderfähige Kosten. Die Beratung selbst wird ebenfalls gefördert.

So läuft die Förderung ab

  1. Energieberatung: Bestandsaufnahme und Planung der Maßnahmen, ggf. mit iSFP.
  2. Angebote einholen: Mit Förder-Vorbehalt, falls du schon einen Vertrag schließen möchtest.
  3. Antrag stellen: Vor Beginn der Maßnahme bei KfW oder BAFA.
  4. Umsetzen: Fachbetrieb führt die Arbeiten aus.
  5. Nachweis: Nach Abschluss werden Rechnungen und Bestätigungen eingereicht, dann wird ausgezahlt.

Unser Tipp
Förderungen und Finanzierung gehören zusammen geplant. Gerade beim Kauf einer älteren Immobilie lassen sich Kaufpreis, Sanierung und Förderkredite in einer Gesamtfinanzierung bündeln. Wir prüfen, welche Programme für dein Vorhaben passen – und in welcher Reihenfolge du beantragen solltest.

BEG und Baufinanzierung

Zuschüsse fließen erst nach Abschluss der Maßnahme. Du musst die Kosten also zunächst vorfinanzieren – über Eigenkapital, einen Modernisierungskredit oder eine Aufstockung deiner Baufinanzierung. Förderkredite der KfW können dagegen direkt in die Finanzierung eingebunden werden. Wichtig ist, dass alle Beteiligten – Bank, Energieberater und Handwerker – zeitlich gut abgestimmt sind.

Steuerbonus als Alternative

Statt der BEG-Zuschüsse können selbst nutzende Eigentümer energetische Maßnahmen auch über eine Steuerermäßigung geltend machen: Ein Teil der Kosten wird über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abgezogen. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Welche Variante günstiger ist, hängt von Kosten, Fördersatz und deiner Steuersituation ab. Bei Maßnahmen, die ohnehin gut gefördert werden, ist der Zuschuss oft attraktiver.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die BEG ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierung.
  • Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierungen werden gefördert.
  • Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Konditionen ändern sich regelmäßig – aktuellen Stand prüfen.

Häufige Fragen: BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Wo beantrage ich die BEG-Förderung?

Je nach Maßnahme bei der KfW oder beim BAFA. Kredite für Effizienzhaus-Sanierungen laufen über die KfW und werden über eine Bank beantragt. Viele Anträge setzen die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten voraus.

Muss ich die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen?

Ja, grundsätzlich muss der Antrag gestellt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Planungs- und Beratungsleistungen gelten in der Regel noch nicht als Beginn.

Kann ich BEG mit anderen Förderungen kombinieren?

Teilweise. Die Kombination mit Landesprogrammen oder Steuerermäßigungen ist an Bedingungen geknüpft; eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen. Wir prüfen die Kombination im Einzelfall.

Wer ist ein Energieeffizienz-Experte?

Ein qualifizierter Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Für viele BEG-Programme ist seine Einbindung Pflicht.

Fachlich geprüft von Yannick Roehl & Nick Zönnchen
Geschäftsführer der Deine Baufinanzierer GmbH, Eschweiler. Mehr über uns

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern.

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